Verpfründung, im schweizerischen Recht (Artikel 521 ff. OR) Vertrag zwischen Pfründer und Pfrundgeber, aufgrund dessen der Pfründer dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Verpfründung (schweizerischen Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verpfrundung-schweizerischen-recht