Verrichtungsgehilfe, im bürgerlichen Recht Hilfsperson, für deren unerlaubte Handlungen gegenüber einem Dritten derjenige, für den sie tätig geworden ist (Geschäftsherr),

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Quellenangabe
Brockhaus, Verrichtungsgehilfe (bürgerlichen Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verrichtungsgehilfe-burgerlichen-recht