Verschleppung (Strafrecht)
Verschleppung, Strafrecht: Form des Menschenraubs: Verschleppung begeht, wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein
(17 von 118 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Verschleppung (Strafrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verschleppung-strafrecht