Verschmelzung, Recht: der Vorgang, durch den zwei (oder mehrere) Rechtsträger so zusammengeschlossen werden, dass sie in Zukunft eine rechtliche Einheit bilden. Die Verschmelzung (vielfach auch

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Quellenangabe
Brockhaus, Verschmelzung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verschmelzung-recht