Versetzung, Arbeitsrecht: Es ist zu unterscheiden zwischen individualvertraglichem und betriebsverfassungsrechtlichem Versetzungsbegriff. Arbeitsvertragsrechtlich ist die Versetzung die Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art,

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Quellenangabe
Brockhaus, Versetzung (Arbeitsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/versetzung-arbeitsrecht