Versetzung, Beamtenrecht: die auf Dauer bestimmte Übertragung eines neuen Amtes bei einer anderen Dienststelle. Ein Beamter kann grundsätzlich versetzt werden, wenn er

(22 von 157 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Versetzung (Beamtenrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/versetzung-beamtenrecht