Versorgung, öffentliches Dienstrecht: bei Beamten, Richtern und Soldaten und ihren Hinterbliebenen die durch die Versorgungsgesetze (Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vom 24. 2. 2010 als einheitliche Regelung für alle Beamten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung vom 16. 9. 2009) geregelten Ansprüche auf

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Quellenangabe
Brockhaus, Versorgung (öffentliches Dienstrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/versorgung-öffentliches-dienstrecht