Verstaatlichung, die Überführung von im Privateigentum befindlichen Unternehmen in Staatseigentum. In der Rechtswissenschaft spricht man auch von Sozialisierung (im engeren Sinn). Von der häufig punktuell ansetzenden Verstaatlichung in marktwirtschaftlich ausgerichteten Industrie- und Entwicklungsländern ist die Sozialisierung im weiteren Sinn zu unterscheiden, unter der eine »flächendeckende« Verstaatlichung der Produktionsmittel

(48 von 338 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Verstaatlichung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verstaatlichung