Versäumnisverfahren, Zivilprozess: das Verfahren, das bei Versäumnis (Säumnis) einer Partei stattfindet. Versäumnis ist das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln einer ordnungsgemäß geladenen Partei in einer mündlichen Verhandlung. Auf Antrag der erschienenen Partei wird ein Versäumnisurteil erlassen, das gegen den säumigen Kläger auf Klageabweisung lautet. Ist der Beklagte

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Quellenangabe
Brockhaus, Versäumnisverfahren (Zivilprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/versäumnisverfahren-zivilprozess