Vertriebsbindungen, vertraglich vereinbarte Beschränkungen des Vertriebs von Gütern. Der Hersteller verpflichtet die Abnehmer seiner Erzeugnisse (meist Groß- und Einzelhandelsbetriebe), diese nur an bestimmte Kundenkreise zu verkaufen (z. B. Fachhandel, direkt an den Endverbraucher; personelle Vertriebsbindungen durch Kundenbeschränkungsklauseln), nur in bestimmten Absatzgebieten zu veräußern (z. B. Exportverbote für Inländer,

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Quellenangabe
Brockhaus, Vertriebsbindungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vertriebsbindungen