Ver|ursachung, Kausalität, Kausalzusammenhang, rechtlich der bedingungsmäßige Zusammenhang zwischen einem Tun oder Unterlassen und dem damit bewirkten Erfolg. Im Strafrecht wird als kausal jede Bedingung für den Erfolg bewertet, die nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfällt

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Quellenangabe
Brockhaus, Verursachung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verursachung