Verwahrung, im bürgerlichen Recht die Gewährung von Raum und Übernahme der Obhut für eine bewegliche Sache (§§ 688–700 BGB) aufgrund selbstständiger Vertragsverpflichtung (Verwahrungsvertrag) oder als Nebenpflicht

(25 von 178 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Verwahrung (bürgerlichen Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verwahrung-burgerlichen-recht