Verwaltungsverfahren, in einem weiten Sinn das Verfahren der Verwaltung zur Durchführung einer Aufgabe. Im engeren Sinn regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes in der Fassung vom 23. 1. 2003 als Verwaltungsverfahren die nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist. Nicht erfasst hiervon ist also einerseits das bloß interne Verfahren innerhalb einer Behörde oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Verwaltungsverfahren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verwaltungsverfahren