Verwaltungsvorschriften, verwaltungsinterne abstrakt-generelle Anordnungen des Vorgesetzten oder der höheren Behörde an die nachgeordneten Bediensteten und Behörden, die nur innerhalb der Verwaltung rechtliche Bindung entfalten. Sie bedürfen keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung, sondern sind Folge der

(34 von 239 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Verwaltungsvorschriften. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verwaltungsvorschriften