Verwirkung (Zivilrecht)
Verwirkung, Zivilrecht: 1) das Fälligwerden des Anspruchs auf eine Vertragsstrafe; 2) die von der Rechtsprechung
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Quellenangabe
Brockhaus,
Verwirkung (Zivilrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verwirkung-zivilrecht