Verwirkung, Zivilrecht: 1) das Fälligwerden des Anspruchs auf eine Vertragsstrafe; 2) die von der Rechtsprechung

(13 von 87 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Verwirkung (Zivilrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verwirkung-zivilrecht