Verzug, Recht: als eine Art vertraglicher Leistungsstörung die rechtswidrige Verzögerung der Leistung durch

(13 von 86 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Verzug (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verzug-recht