Veränderungssperre (Baurecht)
Ver|änderungssperre, Baurecht: das von einer Gemeinde zur Sicherung ihrer Bauleitplanung durch Satzung ausgesprochene Verbot unerwünschter baulicher Grundstücksveränderungen (§ 14 BauGB); der früher gebräuchliche Begriff der
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Quellenangabe
Brockhaus,
Veränderungssperre (Baurecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/veränderungssperre-baurecht