Volksgerichtshof, Sondergerichtshof im nationalsozialistischen Deutschland, geschaffen durch Gesetz vom 24. 4. 1934, in seiner Rechtsstellung gefestigt durch Gesetz vom 18. 4. 1936; Sitz: Berlin. Ursprünglich als Gericht zur Aburteilung von Straftaten konzipiert, die zuvor in die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Reichsgerichts

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Quellenangabe
Brockhaus, Volksgerichtshof. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/volksgerichtshof