Volkssouveränität [-zuv-], demokratischer Legitimationsgrundsatz, der dem Volk die verfassung- und gesetzgebende Gewalt überantwortet. 

Der Volkssouveränität sind alle Personen und Assoziationen, alle Träger gesellschaftlicher und politischer Macht innerhalb eines Territoriums unterworfen. Insofern Justiz, Regierung und Verwaltung durch

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Literatur

E. Reibstein, Volkssouveränität und Freiheitsrechte. Texte u. Studien zur politischen Theorie des
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Quellenangabe
Brockhaus, Volkssouveränität. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/volkssouveränität