Vorbescheid, Recht: 1) vor der endgültigen verwaltungsrechtlichen Erlaubnis ergehender Verwaltungsakt, in dem die Zulässigkeit eines beabsichtigten Vorhabens in

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Quellenangabe
Brockhaus, Vorbescheid (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorbescheid-recht