Vorführung, Recht: die zwangsweise vorgenommene Zuführung einer Person vor eine Behörde, meist aufgrund eines richterlichen Vorführungsbefehls. – Im Zivilprozess ist

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Quellenangabe
Brockhaus, Vorführung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorfuhrung-recht