Vorführung (Recht)
Vorführung, Recht: die zwangsweise vorgenommene Zuführung einer Person vor eine Behörde, meist aufgrund eines richterlichen Vorführungsbefehls. – Im Zivilprozess ist
(19 von 132 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Vorführung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorfuhrung-recht