Vorsatz (Recht)
Vorsatz, der, Recht: das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines rechtswidrigen Erfolgs oder eines mit Strafe bedrohten
(17 von 115 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Vorsatz (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorsatz-recht