Vorsorgevollmacht, Altersvorsorgevollmacht, eine Vollmacht, mit der ein Bürger eine Person seines Vertrauens als seinen Vertreter für den Fall der Hilfsbedürftigkeit oder alters- beziehungsweise krankheitsbedingten Geschäftsunfähigkeit bestimmt. Die Vorsorgevollmacht ist vorrangig vor der Betreuung, weil aufgrund der Vorsorgevollmacht eine Person entscheidet, die der Betroffene selbst ausgewählt hat (§ 1896 Absatz 2 BGB).

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Quellenangabe
Brockhaus, Vorsorgevollmacht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorsorgevollmacht