Vorstellung, Arbeitsrecht: das mit dem Zweck der Begründung eines Arbeitsverhältnisses erfolgende Aufsuchen eines Arbeitgebers durch einen

(16 von 109 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Vorstellung (Arbeitsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorstellung-arbeitsrecht