Waffenrecht, die Rechtsvorschriften, die Herstellung, Vertrieb, Besitz, Tragen und Gebrauch von Waffen regeln. In Deutschland besteht für das Waffenrecht seit der Föderalismusreform 2006 eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, nachdem es vorher unter die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz fiel. Das allgemeine Waffenrecht wird durch das Waffengesetz vom 11. 10. 2002 (zuletzt geändert 18. 7. 2016) geregelt. Für die selbstständige oder gewerbsmäßige Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung, für den Handel mit Schusswaffen oder Munition sowie deren Einfuhr bedarf es danach einer behördlichen Erlaubnis. Diese ist u. a. zu

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Werke

Weiterführende Literatur:

Waffengesetz, bearbeitet v. R. Hinze (72011);
A. Busche: Waffenrecht. Handbuch
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Quellenangabe
Brockhaus, Waffenrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/waffenrecht