Wahldelikte, in §§ 107–108 e StGB normierte Straftatbestände zum Schutz des öffentlichen Wahlrechts. Die Bestimmungen gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Wahldelikte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wahldelikte