Wahlrecht, im engeren Sinn die Befugnis, jemanden zu wählen (aktives Wahlrecht, Stimmrecht) sowie die Befähigung, in ein bestimmtes Amt oder Mandat (z. B. Staatspräsident, Abgeordneter, Bürgermeister und Ähnliches) gewählt zu werden (passives Wahlrecht, Wählbarkeit); im weiteren Sinn die Gesamtheit der Vorschriften über die Wahl, deren Rechtsgrundlagen meist in den Verfassungen enthalten sind und deren Einzelheiten, besonders das Wahlverfahren, in Wahlgesetzen und -ordnungen festgelegt sind.

Das Wahlrecht zu den politischen Organen eines Landes gehört als Ausdruck eines fundamentalen Rechts auf Teilhabe an

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Werke

Weiterführende Literatur:

S. Rosenberger, G. Seeber: Wählen (2008);
D. Nohlen: Wahlrecht und
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Quellenangabe
Brockhaus, Wahlrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wahlrecht