Wahrheit, allgemein der im Rahmen eines sprachlich-intersubjektiven Bezugssystems (Kategorien-, Normen- oder Wertesystems) stehende, mit Gründen einlösbare und insofern haltbare Geltungsanspruch von Aussagen beziehungsweise Urteilen über einen Sachverhalt. Im Bezug auf das Sichverhalten einer Sache (Gegenstand, Handlung, Person) werden Sachverhalt und Sache als so und nicht anders sich verhaltend oder bestehend gekennzeichnet. – In der formalen Logik meint Wahrheit in einem exakt eingegrenzten Sinne den Anspruch einer Aussage, wahr zu sein; in der Ontologie bezeichnet sie die transzendentale Bestimmung, die dem Sein

(80 von 1037 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Wahrheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wahrheit