Wertsicherungsklausel, vertragliche Vereinbarung zum Schutz gegen Geldentwertungen, wonach eine vertragsmäßig festgelegte Zahlungsverpflichtung mit dem Preis oder dem Wert einzelner Güter oder einer Summe von Gütern (Güterkorb) in Verbindung gebracht wird und demgemäß variiert. Oft sind solche Klauseln (Gleitklauseln) z. B. in langfristigen gewerblichen Mietverträgen enthalten. Genehmigungsfrei sind solche Klauseln, die keine automatische Anpassung der Geldschuld an den gewählten Maßstab zum Inhalt haben, sondern die Neufestsetzung bei Vorliegen bestimmter Umstände in

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Quellenangabe
Brockhaus, Wertsicherungsklausel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wertsicherungsklausel