Widerklage, Zivilprozess: die in einem gegen ihn anhängigen Prozess erhobene Klage des Beklagten als Widerkläger gegen den Kläger (Widerbeklagten). Widerklage (selten: Gegenklage) ist jeder Antrag, der aufgrund eines selbstständigen Anspruchs oder Rechts zum Zweck des Angriffs gegen den Kläger gestellt wird und auch selbstständige Klage sein könnte. Stehen die beiderseitigen Ansprüche nicht in rechtlichem Zusammenhang, so

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Quellenangabe
Brockhaus, Widerklage (Zivilprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/widerklage-zivilprozess