Widerspruch, freiwillige Gerichtsbarkeit: Rechtsbehelf in Registersachen oder gegen die Richtigkeit des Grundbuchs. Die Löschung von Eintragungen ist u. a. durchzuführen,

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Quellenangabe
Brockhaus, Widerspruch (freiwillige Gerichtsbarkeit). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/widerspruch-freiwillige-gerichtsbarkeit