Willens|erklärung, grundlegender Begriff des Privatrechts: Als Willenserklärung wird eine Willensäußerung verstanden, die darauf zielt, dass ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll, z. B. eine vertragliche Verpflichtung. Vielfach wird für eine Willenserklärung auch der Ausdruck Rechtsgeschäft gebraucht; dieser Begriff ist allerdings ungenau, da er auch den erreichten Erfolg umfasst.

Die Willenserklärung setzt sich aus einem

(52 von 372 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Willenserklärung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/willenserklärung