Wirtschaftsprüfer, öffentlich bestellte und vereidigte Person, deren Hauptaufgabe es ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, besonders der Jahresabschlüsse von Unternehmen, durchzuführen. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer ist das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer in der Fassung vom 5. 11. 1975 (Wirtschaftsprüferordnung, Abkürzung WPO). Voraussetzungen zur Zulassung als Wirtschaftsprüfer sind ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (als

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Werke

Weiterführende Literatur:

B. S. Meisel: Geschichte der deutschen Wirtschaftsprüfer (1992);
K. U. Marten
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Quellenangabe
Brockhaus, Wirtschaftsprüfer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wirtschaftsprufer