Zeitgesetz, Recht: 1) in der allgemeinen Rechtslehre ein Gesetz, das kraft ausdrücklicher Bestimmung oder seinem Inhalt nach nur für einen vorübergehenden Zeitraum gilt. Im Strafrecht werden

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Quellenangabe
Brockhaus, Zeitgesetz (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zeitgesetz-recht