Zeugnis [mittelhochdeutsch (ge)ziugnisse, zu Zeuge], Arbeitsrecht: schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, die er dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen hat; ein Zeugnis in elektronischer Form ist gesetzlich ausgeschlossen. Auf Erteilung eines Zeugnisses besteht ein unabdingbarer Rechtsanspruch (§§ 630 BGB, 109 Gewerbeordnung). Die äußere Form des Zeugnisses hat entsprechend seiner Bedeutung für das weitere berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers tadelsfrei zu sein. Ein unsauberes, mit Bleistift geschriebenes oder mit

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Werke

Weiterführende Literatur:

G. Huber: Das Arbeitszeugnis in Recht u. Praxis (122012);
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Quellenangabe
Brockhaus, Zeugnis (Arbeitsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zeugnis-arbeitsrecht