Zielvereinbarung, Arbeitsrecht: die Vereinbarung besonderer Leistungsziele zwischen dem zuständigen Leiter und dem Mitarbeiter, die der Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum erreichen soll. Im Angestelltenbereich lassen sich in der Regel weder Akkordentlohnung noch

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Quellenangabe
Brockhaus, Zielvereinbarung (Arbeitsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zielvereinbarung-arbeitsrecht