Zivilgesetzbuch, Abkürzung ZGB, international gebräuchlicher Oberbegriff für die Zusammenfassung der rechtlichen Regelungen in einem geschlossenen Gesetzbuch (Kodifikation des Zivilrechts), die die Gestaltung der Beziehungen durch die Beteiligten auf der Basis der Gleichordnung zum Gegenstand haben. Zivilgesetzbücher regeln daher z. B. die Rechts-

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Quellenangabe
Brockhaus, Zivilgesetzbuch. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zivilgesetzbuch