Zubehör (Privatrecht)
Zubehör, Privatrecht: nach der Verkehrsanschauung (§§ 97 f. BGB) Bezeichnung für bewegliche Sachen, die, ohne
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Quellenangabe
Brockhaus,
Zubehör (Privatrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zubehör-privatrecht