Zubehör, Privatrecht: nach der Verkehrsanschauung (§§ 97 f. BGB) Bezeichnung für bewegliche Sachen, die, ohne

(13 von 87 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Zubehör (Privatrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zubehör-privatrecht