Zugabe (Recht)
Zugabe, Recht: im Geschäftsverkehr ein zusätzlich zur Hauptware oder -leistung meist unentgeltlich erbrachter Vorteil (Ware oder Leistung).
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Quellenangabe
Brockhaus,
Zugabe (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zugabe-recht