Zugriff, Informatik und Übertragungstechnik: 1) allgemein die autorisierte zeitweilige Inanspruchnahme einer technischen Dienstleistung, d. h. die (vorübergehende) Inbesitznahme der dafür erforderlichen technischen Einrichtungen (z. B. Vielfachzugriff); 2) bei Systemen der Informationsverarbeitung die Inanspruchnahme eines Objekts (z. B. Datei, Programm, Speicher, Prozessor) zur

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Quellenangabe
Brockhaus, Zugriff (Informatik). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zugriff-informatik