Zugänglichmachung, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das dem Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst zustehende ausschließliche Recht, sein Werk im Internet öffentlich wiederzugeben, d. h., es in einer Weise abrufbar zu gestalten, dass der

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Quellenangabe
Brockhaus, Zugänglichmachung, Recht der öffentlichen Z.. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zugänglichmachung-recht-der-öffentlichen-z