Zuschlag (Recht)
Zuschlag, Recht: die Annahmeerklärung des Versteigerers gegenüber dem Meistgebot (Versteigerung, Gebot
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Quellenangabe
Brockhaus,
Zuschlag (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zuschlag-recht