Zweikampf, kämpferische oder sportlich-spielerische Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, meist nach festen Regeln durchgeführt (Zweikampfsport).

Strafrecht: Die Strafbarkeit (früher §§ 201–210 StGB) des verabredeten Kampfs mit tödlichen Waffen (v. a. mit Schuss- oder Hieb- und Stichwaffen), nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln, meist zur Austragung eines

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Quellenangabe
Brockhaus, Zweikampf. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zweikampf