Zölibat [spätlateinisch caelibatus »Ehelosigkeit (des Mannes)«, zu caelebs »ehelos«], Bezeichnung für die aus religiösen Motiven gewählte Ehelosigkeit, besonders die den Geistlichen der lateinischen Kirche sowie zum Teil der unierten Ostkirchen auferlegte Standespflicht, nicht zu heiraten.

Nach katholischem Kirchenrecht dürfen Geistliche (Diakone, Priester und Bischöfe) nicht heiraten und sind zu völliger geschlechtlicher Enthaltsamkeit verpflichtet (c. 277 CIC). Die Verpflichtung zum Zölibat ist

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Literatur

K. Hagemann: Der Zölibat der römisch-katholischen Kirche (1971);
G. Denzler: Das Papsttum u. der Amtszölibat, 2 Bde.
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Quellenangabe
Brockhaus, Zölibat. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zölibat