öffentliche Auftragsvergabe, das Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist geregelt im Haushaltsrecht (§ 30 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 55 Bundeshaushaltsordnung) sowie v. a. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB §§ 97 ff.) und in der hierauf beruhenden Vergabeverordnung in der Fassung vom 12. 4. 2016. Diese sehen ein formelles Vergabeverfahren vor, gelten aber erst ab bestimmten Schwellenwerten. Darüber hinaus gibt es verschiedene verwaltungsinterne Richtlinien, die im Grundsatz für alle öffentlichen Auftragsvergaben Anwendung finden: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) in

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Quellenangabe
Brockhaus, öffentliche Auftragsvergabe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/öffentliche-auftragsvergabe