öffentliche Sicherheit und Ordnung, Grundbegriff des Polizei- und Ordnungsrechts.Die Polizei- beziehungsweise Ordnungsbehörden haben, soweit es das öffentliche Interesse gebietet, in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Aufgabe, vom

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Quellenangabe
Brockhaus, öffentliche Sicherheit und Ordnung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/öffentliche-sicherheit-und-ordnung