öffentlicher Dienst, alle Personen, die im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, also die Bediensteten von Bund, Ländern, Gemeinden und Körperschaften, Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts. Gelegentlich wird der Begriff in einem weiteren Sinn benutzt und umfasst dann auch das Personal von Einrichtungen oder Unternehmen in Privatrechtsform, die wesentlich vom Staat beherrscht werden. Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes untergliedern sich in Beamte, Angestellte und Arbeiter, für die

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Quellenangabe
Brockhaus, öffentlicher Dienst. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/öffentlicher-dienst