öffentlicher Personennahverkehr, Abkürzung ÖPNV, die auf eine bestimmte Entfernung (in der Regel 50 km) beschränkte regelmäßige Beförderung von Personen durch spezielle Verkehrsunternehmen. Statistisch werden dem ÖPNV in Deutschland der öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖSPNV), d. h. der Linienverkehr mit Straßenbahn, Stadtbahn, Hoch- und U-Bahn, Bus, O-Bus, Bahnen besonderer Bauart sowie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV), ein Teil des Eisenbahnverkehrs (Berufs- und Schülerverkehr, S-Bahn-Verkehr, Personenverkehr bis 50 km), zugerechnet.

Anbieter dieser Beförderungsleistungen sind: 1) die Deutsche Bahn AG, die im ÖPNV etwa ein Drittel ihrer Leistung mit

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Quellenangabe
Brockhaus, öffentlicher Personennahverkehr. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/öffentlicher-personennahverkehr