Parallel zur Kinder-»Euthanasie« begannen die Vorbereitungen für eine Ausweitung der Morde. Ein Erlass Hitlers vom Oktober 1939 erlaubte den »Gnadentod« von Patienten durch bestimmte Ärzte. Dieser Erlass ist heute ein wichtiges Dokument bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

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Quellenangabe
Brockhaus, T4 – der erste Massenmord. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/euthanasie/t4-der-erste-massenmord