Die drei Gewalten haben unterschiedliche Aufgaben und sollen sich gegenseitig kontrollieren. Sie arbeiten zwar in ihren eigenen Bereichen, sind aber auch voneinander abhängig. Die Bürger wählen ihre Abgeordneten in die Parlamente. Die Abgeordneten sind Teil der Legislative. In dieser Funktion wählen sie die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler

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Quellenangabe
Brockhaus, Zusammenhänge zwischen den Gewalten. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gewaltenteilung/zusammenhänge-zwischen-den-gewalten